
Bez. der EU-Investmentrichtlinie für Investment-, Kapitalanlagegesellschaft en. Def. als Unternehmen , deren ausschliessl. Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere n anzulegen, und deren Anteile (Investmentzertifikate) auf Verlangen der Anteilinhaber (Investmentspar...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/organismen-fuer-gemeinsame-anlagen
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